Pflegegrade & Leistungen der Pflegekasse
Der Pflegegrad entscheidet darüber, welche Leistungen der Pflegeversicherung genutzt werden können. Für eine 24-Stunden-Betreuung ist er oft ein wichtiger Finanzierungsbaustein.
Zuletzt aktualisiert: Stand Oktober 2026Von Pflegegrad 1 bis 5
Der Pflegegrad wird vom Medizinischen Dienst (MD) anhand der Selbstständigkeit der Person ermittelt – von geringen Beeinträchtigungen (Pflegegrad 1) bis zu schwersten Einschränkungen mit besonderem Betreuungsbedarf (Pflegegrad 5).
Welche Leistungen es gibt
- Pflegegeld: ab Pflegegrad 2, wenn die Pflege privat organisiert wird.
- Pflegesachleistung: für Einsätze eines ambulanten Pflegedienstes.
- Verhinderungspflege: wenn die reguläre Pflegeperson vertreten werden muss.
- Entlastungsbetrag: monatlicher Betrag für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag.
- Zuschuss für Wohnraumanpassung und Pflegehilfsmittel.
Noch kein Pflegegrad?
Für eine unverbindliche Betreuungsanfrage ist kein Pflegegrad nötig. Für die Finanzierung über die Pflegekasse lohnt sich aber ein Antrag – die Einstufung ist kostenlos.
Passende 24-Stunden-Betreuung finden
Anfrage kostenlos prüfen lassen – Vermittlung an passende Betreuungsagenturen, sofern verfügbar.
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