Unterkunft und Verpflegung der Betreuungskraft richtig regeln
Veröffentlicht am 15.10.2026
Wenn eine Betreuungskraft für mehrere Wochen bei Ihren Angehörigen im Haus wohnt, stellen sich schnell praktische Fragen: Wo schläft die Person? Wer kauft ein und kocht? Wer bezahlt was? Diese Punkte wirken auf den ersten Blick wie Nebensache, entscheiden in der Praxis aber oft darüber, ob eine Betreuung über Monate funktioniert oder schon nach wenigen Wochen scheitert. Unklare Absprachen zu Zimmer und Essen führen erfahrungsgemäß zu den meisten Konflikten im Alltag, nicht die eigentliche Pflegearbeit.
Der Begriff 24-Stunden-Betreuung beschreibt ein Betreuungsmodell, bei dem eine Betreuungskraft im Haushalt wohnt und über den Tag verteilt Unterstützung leistet. Er bedeutet nicht, dass eine einzelne Person rund um die Uhr durcharbeitet. Auch Betreuungskräfte haben Anspruch auf Ruhezeiten, Pausen und freie Zeit. Wer das von Anfang an mitdenkt, legt auch bei Unterkunft und Verpflegung andere Maßstäbe an, nämlich die eines Zusammenlebens auf Zeit und nicht die eines Dienstleisters, der nebenbei im Haus wohnt.
Welchen Wohnraum braucht eine Betreuungskraft
Eine Betreuungskraft benötigt ein eigenes, abschließbares Zimmer. Das ist keine Höflichkeit, sondern die Grundlage für Privatsphäre und Erholung während der Freizeit. Ein Sofa im Wohnzimmer oder ein geteiltes Zimmer mit der betreuten Person reicht nicht aus und führt erfahrungsgemäß schnell zu Unzufriedenheit und Fluktuation.
- Bett, Schrank oder Kommode zur Aufbewahrung persönlicher Sachen
- Ein Fenster, das sich öffnen lässt, und ausreichend Tageslicht
- Heizung und, falls möglich, eine Sitzgelegenheit zum Lesen oder Telefonieren
- Zugang zu Bad und WC, der nicht ständig mit anderen Personen abgestimmt werden muss
Viele Betreuungskräfte kommen aus osteuropäischen Ländern und bleiben mehrere Wochen am Stück im Haushalt. Ein funktionierendes WLAN für Videotelefonate mit der eigenen Familie gehört inzwischen fast zur Grundausstattung dazu und sollte vor Beginn des Einsatzes besprochen werden.
Verpflegung: Wer kocht, wer kauft ein, wer bezahlt
Die Verpflegung lässt sich grundsätzlich auf zwei Arten regeln: Die Betreuungskraft isst mit am gemeinsamen Tisch und die Kosten werden geteilt oder pauschal abgegolten, oder sie versorgt sich eigenständig und erhält dafür einen festen Betrag beziehungsweise rechnet Einkäufe gesondert ab. Beide Modelle funktionieren, wichtig ist, dass die Regelung von Anfang an klar und schriftlich festgehalten wird.
In der Praxis bewährt es sich, eine Haushaltskasse für Lebensmittel einzurichten, aus der sowohl für die betreute Person als auch für die Betreuungskraft eingekauft wird. So entstehen keine Diskussionen darüber, wer wie viel isst oder wer welchen Anteil zahlt. Achten Sie dabei auf besondere Ernährungsgewohnheiten oder religiöse Vorgaben der Betreuungskraft, etwa beim Fleischkonsum, und sprechen Sie das offen an.
- Gemeinsame Mahlzeiten oder getrennte Verpflegung klar festlegen
- Haushaltskasse oder feste Verpflegungspauschale vereinbaren
- Einkaufsliste und Zuständigkeiten besprechen, besonders wenn die Betreuungskraft wenig mobil ist
- Besondere Ernährungsformen oder Unverträglichkeiten frühzeitig klären
Was gehört in die vertragliche Regelung
Unterkunft und Verpflegung sollten nicht nur mündlich abgesprochen, sondern schriftlich im Vertrag beziehungsweise in der Entsendebescheinigung beziehungsweise im Dienstleistungsvertrag festgehalten werden. Dazu gehört, ob und in welcher Höhe ein Sachbezug für Kost und Logis angerechnet wird, welche Räume zur Verfügung stehen und wer für Reinigung und Instandhaltung des Zimmers zuständig ist.
Bei selbstständigen Betreuungskräften, die über eine Agentur vermittelt werden, ist meist die Betreuungskraft selbst für ihre Steuer- und Sozialversicherungsangelegenheiten verantwortlich. Dennoch sollten Unterkunft und Verpflegung im Vertrag mit der Betreuungskraft oder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der vermittelnden Agentur eindeutig beschrieben sein, damit später kein Streit über selbstverständliche Leistungen entsteht.
Kosten realistisch einschätzen
Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung variieren je nach Haushaltsgröße, Region und den Gewohnheiten der Familie. Viele Haushalte kalkulieren für Lebensmittel und Nebenkosten der Betreuungskraft einen Betrag von etwa 150 bis 250 Euro monatlich, teils wird stattdessen ein höherer Pauschalbetrag mit der Agentur vereinbart. Diese Zahlen sind nur Orientierungswerte, verlässlich ist letztlich nur ein individuelles Angebot, das die konkrete Situation in Ihrem Haushalt berücksichtigt.
Zusätzlich fallen in manchen Fällen anteilige Kosten für Strom, Wasser oder Heizung an, wenn diese nicht ohnehin im Gesamtpaket der Agentur enthalten sind. Klären Sie vorab, ob die Betreuungskraft eigene Fahrtkosten für Freizeitaktivitäten selbst trägt oder ob Unterstützung vereinbart wurde, etwa bei Fahrten zum Einkaufen oder zu Behördenterminen.
Ruhezeiten, Freizeit und das eigene Zimmer als Rückzugsort
Das eigene Zimmer ist für die Betreuungskraft mehr als ein Schlafplatz, es ist der Ort, an dem Ruhezeiten tatsächlich stattfinden. Gesetzliche Vorgaben zu Arbeits- und Ruhezeiten gelten unabhängig vom Lebensmittelpunkt im Haushalt der betreuten Person. Planen Sie realistische Arbeits- und Pausenzeiten gemeinsam mit der Agentur und respektieren Sie, dass die Betreuungskraft auch an Werktagen Zeit für sich braucht.
In der Praxis hilft ein fester Tagesrhythmus: feste Essenszeiten, feste Ruhepausen und eine klare Absprache, wann die Betreuungskraft nicht gestört werden möchte, außer in Notfällen. Das schafft Vertrauen auf beiden Seiten und verringert die Gefahr, dass sich die Betreuungskraft überfordert fühlt und den Einsatz vorzeitig beendet.
Finanzierung über die Pflegekasse
Unterkunft und Verpflegung der Betreuungskraft selbst zählen nicht zu den originären Leistungen der Pflegeversicherung, da es sich um eine Vereinbarung zwischen Familie und Betreuungskraft beziehungsweise Agentur handelt. Allgemeine Pflegeleistungen wie der Entlastungsbetrag oder die Verhinderungspflege können aber unter bestimmten Voraussetzungen zur Finanzierung ergänzender Betreuungs- und Entlastungsleistungen beitragen, je nach Pflegegrad und individueller Situation. Ob und in welcher Höhe ein Anspruch besteht, prüft die zuständige Pflegekasse im Einzelfall, pauschale Zusagen lassen sich hier seriös nicht treffen.
Lassen Sie sich bei Fragen zu Leistungen der Pflegekasse direkt von der Kasse oder einer Pflegeberatungsstelle beraten. Eine Vermittlungsagentur kann allgemeine Hinweise geben, ersetzt aber keine individuelle Sozialberatung.
Typische Fehler vermeiden
- Kein eigenes Zimmer oder ein Zimmer ohne Tür zum Abschließen
- Keine schriftliche Regelung zu Verpflegungskosten, dafür spätere Diskussionen um jede Einkaufsquittung
- Erwartung, die Betreuungskraft stehe rund um die Uhr zur Verfügung
- Fehlende Rücksicht auf kulturelle oder religiöse Essgewohnheiten
- Keine klare Absprache, wer das Zimmer putzt und wer die Wäsche der Betreuungskraft wäscht
So unterstützt 24-Pflege-Gurus Sie bei der Vermittlung
24-Pflege-Gurus ist ein Vermittlungsportal für die häusliche Betreuung und selbst kein Pflegedienst und keine Pflegekasse. Über eine unverbindliche Anfrage erfahren Sie, welche Betreuungsagenturen zu Ihrer Situation passen und welche Modelle für Unterkunft und Verpflegung dort üblich sind. So können Sie Angebote vergleichen, bevor Sie sich für eine Agentur und eine Betreuungskraft entscheiden.
Fragen Sie bei jedem Angebot gezielt nach, wie Unterkunft und Verpflegung geregelt sind, welche Pauschalen enthalten sind und was zusätzlich anfällt. Ein seriöses Angebot benennt diese Punkte klar und lässt keine wichtigen Fragen offen.
Fazit
Unterkunft und Verpflegung sind kein Nebenthema, sondern die Basis für ein funktionierendes Zusammenleben mit einer Betreuungskraft im Haushalt. Ein eigenes Zimmer, klare Absprachen zum Essen und eine schriftliche Regelung der Kosten schaffen Sicherheit für beide Seiten. Nehmen Sie sich die Zeit, diese Fragen vor Beginn der Betreuung zu klären, und lassen Sie sich bei der Auswahl einer passenden Agentur unverbindlich beraten.
Weiterführende Links
Häufige Fragen
Muss die Betreuungskraft ein eigenes Zimmer bekommen?
Ja, ein eigenes, abschließbares Zimmer gilt als Mindeststandard für eine funktionierende häusliche Betreuung. Es dient der Privatsphäre und den gesetzlich vorgesehenen Ruhezeiten der Betreuungskraft.
Wer trägt die Kosten für Verpflegung und Unterkunft?
Das wird individuell zwischen Familie, Betreuungskraft und Agentur vereinbart, häufig über eine Haushaltskasse oder eine feste Pauschale. Konkrete Beträge hängen stark vom Einzelfall ab, verlässlich ist nur ein Vergleich konkreter Angebote.
Übernimmt die Pflegekasse die Kosten für Unterkunft und Verpflegung der Betreuungskraft?
Unterkunft und Verpflegung selbst zählen nicht zu den klassischen Pflegekassenleistungen, da sie Teil der privaten Vereinbarung mit der Betreuungskraft sind. Leistungen wie Entlastungsbetrag oder Verhinderungspflege können je nach Pflegegrad ergänzend für Betreuung infrage kommen, die genaue Prüfung erfolgt durch die Pflegekasse.